djo-Deutsche Jugend in Europa

Landesverband Hamburg

Kinderschutzkonzept


1. djo-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Hamburg

1.1. Unser Verband
Der djo-Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Hamburg (djo-LV HH), gehört dem Bundesverband djo-Deutsche Jugend in Europa an, welcher seit 1951 in den Bereichen Integrationsarbeit, Internationaler Jugendaustausch und Kulturelle Jugendbildung tätig ist.
Der djo-LV HH wurde in den 50er Jahren gegründet, arbeitet mit einem ehrenamtlichen Vorstand und besteht zurzeit aus circa 50 Mitgliedern. Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der musisch-kulturellen Jugendbildung sowie nationaler und internationaler Begegnung. Die Mitgliederstruktur setzt sich aus Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen von 6 - 65 Jahren zusammen. Neben den regelmäßig wöchentlich stattfindenden Treffen der drei Tanzgruppen, organisieren wir Ausflüge, Wochenendseminare und Ferienfreizeiten und nehmen an nationalen und internationalen Festivals teil. Der Volkstanz und die Kultur- und Brauchtumspflege sind besonders wichtige Elemente unserer Arbeit.

1.2. Unser Leitbild
Während unserer wöchentlichen Treffen, Ausflüge, Wochenendseminare, Reisen, Ferienfreizeiten und anderen Aktivitäten und Veranstaltungen legen wir höchsten Wert auf einen freundlichen, toleranten und gewaltfreien Umgang sowie eine wertschätzende, vorurteilsfreie sowie respektvolle Kommunikationskultur. Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sollen sich in unserem Verband frei entfalten können und die Möglichkeiten bekommen, in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen Freizeitangeboten nachzugehen.


2. Risikoanalyse

In der Jugendarbeit übernehmen Ehrenamtliche erhebliche Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind dazu aufgefordert, diese vor jeglicher Form von sexueller Gewalt und sexuellen Übergriffen, geschlechtsspezifischen Diskriminierung und anderen Formen von Gewalt zu schützen. Hierbei kann es sich um Gewalt zwischen einer Leitungsperson und einem Kind, einem Erwachsenen und einem Kind oder auch Kindern untereinander handeln.

Der djo-LV HH veranstaltet regelmäßig Gruppenstunden, Wochenendseminare, Reisen, Ausflüge und andere Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Erwachsenen. Dabei übernehmen Jugendliche und Erwachsene ehrenamtlich Betreuerfunktionen, da der Verband keine hauptamtlichen Mitarbeiter:innen beschäftigt. Hierbei steht das Wohl von Kindern und Jugendlichen für uns an oberster Stelle. Aus diesem Grund ist ein Kinderschutzkonzept von größter Wichtigkeit, um die Kinder und Jugendlichen, welche Mitglieder des djo-LV HH sind und/oder am vom Verband organisierten Reisen und Aktivitäten teilnehmen, vor jeglichen Formen von Übergriffen zu schützen.

2.1. Gruppenstunden
Unsere regelmäßig stattfindenden, wöchentlichen Treffen finden in Räumen staatlicher Schulen meistens in altersgleichen Gruppen statt. Die in das Ganztagsangebot der Schule Burgunderweg integrierte Volkstanzgruppe wird von Kindern im Alter von 6-10 Jahren besucht. Die Teilnehmenden der Jugendgruppe sind zwischen 10-18 Jahre alt. Die Gruppenstunden werden grundsätzlich von einer festen Bezugsperson geleitet.  In Ausnahmefällen wird die Leitung von anderen ausgewählten Personen aus der Erwachsenengruppe unterstützt oder – im Krankheitsfall – vertreten.
In den genutzten Räumlichkeiten gibt es nur sehr begrenzte Rückzugsorte, an welchen Übergriffe stattfinden könnten, wie z.B. die Toiletten. Davon abgesehen bieten sich in den Gruppenstunden selbst keine örtlichen Gelegenheiten für Übergriffe.  Zu berücksichtigen ist, dass es beim Tanzen zu einem gewissen Körperkontakt zwischen den Tänzerinnen und Tänzern kommt. Sollte dieser Körperkontakt, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewünscht sein, ist hierauf zu achten und nach Ermessen zu handeln. Sollten Tänzerinnen oder Tänzer dauerhaft den Kontakt zu einer bestimmten Person der Gruppe meiden oder sonst ungewöhnliche Verhaltensweisen zeigen, ist das Gespräch zu suchen, um ein bestehendes Risiko abzuklären.

2.2. Wochenendseminare
Unsere Wochenendseminare verbringen die Teilnehmenden unserer Kinder-, Jugend-, und Erwachsenengruppe gemeinsam. Während des Aufenthaltes sind die Kinder und Jugendlichen in altersähnlichen und geschlechtergetrennten Zimmern untergebracht. Es wird darauf geachtet, dass während den Gruppenwochenenden sowohl männliche als auch weibliche Betreuer:innen anwesend sind, welche als Bezugspersonen auftreten und an die sich die Kinder und Jugendlichen wenden können. Während solcher Fahrten sind wir uns über die vermehrten Rückzugsorte und einem erhöhten Risiko bewusst. Sorgfältige Beachtung der Prävention- und Partizipationsmaßnahmen sollen diesem Risiko entgegenwirken. Alle aktiven Mitglieder der dem Verband angeschlossenen Gruppen müssen ab dem 16. Lebensjahr ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

2.3. Reisen
Während Reisen, insbesondere zu Folkstanzfestivals im In- und Ausland, kann es vorkommen, dass die Kinder und Jugendlichen, auf Grund der begrenzten räumlichen Kapazitäten, gemeinsam in einem Raum und nicht geschlechtergetrennt untergebracht werden. Gerade bei diesen Reisen ist darauf zu achten, dass ein erhöhtes Risiko vorliegt. Daher sollten geschützte Bereiche für die Kinder und Jugendlichen geschaffen werden, wie z.B. ein abgetrennter Bereich, in welchem sie sich umziehen können. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass immer sowohl eine männliche als auch eine weibliche Bezugsperson anwesend und ansprechbar ist.

2.4. Ferienfreizeiten
Teilnehmende dieses Angebotes sind Kinder und Jugendliche zwischen 8-14 Jahren. Begleitet wird diese Fahrt von männlichen sowie weiblichen Betreuer:innen ab 16 Jahren. Alle Betreuer:innen haben die Qualifikation zum/r Jugendgruppenleiter:in (Juleica) und müssen vor der Reise ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Vor Ort sind die Kinder und Jugendlichen in geschlechtergetrennten 5-Bett Zimmern untergebracht. Auch auf der Ferienfreizeit liegt ein erhöhtes Risiko vor, da sich die Kinder und Jugendlichen, z.B. während der Mittagspausen, teilweise in geschlechtergemischten Gruppen in die Zimmer zurückziehen, um gemeinsam Zeit zu verbringen. Daher wird darauf geachtet, dass während der Mittagspausen immer eine weibliche und eine männliche Betreuung anwesend und ansprechbar ist. Bei Strandbesuchen ist darauf zu achten, den Kindern und Jugendlichen die nötige Privatsphäre, z.B. zum Umziehen, zu verschaffen. Sollten Kinder oder Jugendliche sich nicht am Strand ausziehen bzw. umziehen wollen, ist dieses im höchsten Maße zu respektieren.

Des Weiteren sollen die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte, ihre Ansprechpersonen sowie externe Stellen in Bezug auf jegliche Form von Übergriffen aufgeklärt werden. Jegliche Formen von Gewalt bzw. sexueller Gewalt, hierzu zählen auch jegliche Formen von Beleidigungen, werden je nach Schwere geahndet. Dies kann bis zum Ausschluss der beteiligten Personen von der Sommerfreizeit führen.

2.5. Spiel- und Sportaktivitäten
Während unserer wöchentlichen Treffen, Ausflüge, Wochenendseminare, Reisen, Ferienfreizeiten und anderen Aktivitäten und Veranstaltungen kommt es immer wieder vor, dass mit den Kindern und Jugendlichen Spiel- und Sportaktivitäten an Land und an Wasser durchgeführt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass es Spiel- und Sportaktivitäten gibt, die mit erheblichem Körperkontakt verbunden sind. Daher kann es notwendig sein, bestimmte Grenzen und Regeln zu schaffen, um die Teilnehmenden vor etwaigen Übergriffen zu schützen. Zusätzlich ist darauf zu achten, Spiele immer an die jeweilige Gruppenphase (Kennlernphase, Kontaktphase, Vertrauensphase usw.) anzupassen.

2.6. Bild- und Datenmaterial
Während der Teilnahme an Aktivitäten unseres Verbandes werden personenbezogenen Daten und Bildmaterial erhoben, welche mit größter Sorgfalt behandelt werden. Im Ausnahmefall wird das Einverständnis zur Veröffentlichung von Bildmaterial von dem/den Erziehungsberechtigten und auch von den Kindern und Jugendlichen eingeholt.

Grundsätzlich ist darauf zu achten mit größter Sorgfalt den Präventionsmaßnahmen nachzugehen und die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte aufzuklären. Beide Punkte werden im Folgenden noch einmal genauer erläutert.


3. Präventionsmaßnahmen

Folgenden Präventionsmaßnahmen werden vom djo-LV HH in Bezug auf die bei uns tätigen Ehrenamtlichen getroffen und nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt.

Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Die djo-LV HH fordert von allen aktiven Mitgliedern sowie von allen Ehrenamtlichen, welche als Betreuer:innen unsere Angebote begleiten, ab dem 16. Lebensjahr, die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses ist bei unserer Vorsitzenden, Frau Susi Döhle, vorzulegen.
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneut beantragt und vorlegt werden.
Durch die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses soll festgestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ein näheres Verhältnis zu Kindern und Jugendlichen des djo-LV HH aufbauen und dieses Machtverhältnis ausnutzen können.

Unterzeichnung des Kinderschutzkonzepts
Die djo-LV HH fordert von allen aktiven Mitgliedern sowie von allen Ehrenamtlichen, welche als Betreuer:innen unsere Angebote begleiten die Unterzeichnung dieses Kinderschutzkonzepts.

Qualifikation Jugendgruppenleiter:innen
Alle Betreuer:innen, die Kinder und Jugendliche auf unsere Angebote begleiten, besitzen die Qualifikation zum/zur Jugendgruppeleiter:in (Juleica). Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Qualitäts- und Qualifikationsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Die Juleica Ausbildung umfasst Kenntnisse in Bezug auf Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methodenvielfalt sowie Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie verschafft den Inhaber:innen der Juleica einen umfassenden Überblick und gibt Sicherheit in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Absprachen zum Kinderschutz für Angebote des djo-LV HH
Während der Vorbereitungstreffen für unsere Angebote wird über das Thema Kinderschutz ausführlich gesprochen sowie auf das Kinderschutzkonzepts des djo-LV HH verwiesen.
Bei Bedarf wird das Konzept gemeinsam gelesen, damit alle Ehrenamtlichen einen umfassenden Einblick in das Thema Kinderschutz erhalten und wissen, wie sie sich in Bezug auf dieses Thema verhalten müssen.
Auch auf unserem Landesjugendtag wird über Neuerungen in Bezug auf das Thema Kinderschutz gesprochen.

Fortbildung zum Thema Kinderschutz
Alle zwei Jahren werden von den verantwortlichen Vertrauenspersonen Fortbildungen zu den Themen Kinderschutz, Kinderrechte sowie Prävention von Gewalt, sexualisierter Gewalt sowie ähnlichen Themen besucht, um sich in den entsprechenden Themenbereichen weiter fortzubilden.
Informationen aus diesen Veranstaltungen werden in dieses Konzept eingebettet und mit den Mitgliedern unseres Verbands geteilt.

Kommunikationskultur
Gemäß unserem Leitbild pflegt die djo-LV HH während der Angebote einen freundlichen, toleranten und gewaltfreien Umgang sowie eine wertschätzende, vorurteilsfreie sowie respektvolle Kommunikationskultur. Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sollen sich in unserem Verband frei entfalten können und die Möglichkeiten haben, in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen Freizeitangeboten nachzugehen.
Weiterführende Grenzen oder Regeln, die für bestimmte Angebote festgelegt werden, gilt es ebenfalls zu beachten.
Alle Mitglieder der djo-LV HH versuchen dieses nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.

Reflexionsprozesse
Fortwährende Reflexionsprozesse über Aktivitäten oder Angebote mit dem Ziel des frühzeitigen Erkennens von Gegebenheiten, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten, werden durchgeführt.


4. Partizipation & Beschwerdemanagement

Die djo-LV HH bietet den Kindern und Jugendlichen verschiedene Möglichkeiten Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen und ihre eigenen Ideen und Wünsche einzubringen. Alle ehrenamtlich Tätigen orientieren sich an einer pädagogischen Grundhaltung, um diese Einstellung der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
Folgenden Partizipationsmöglichkeiten haben die Kinder und Jugendlichen im djo-LV HH:

  • Gemeinsame Planung der Tänze für Auftritte
  • Gemeinsames Erarbeiten von Regeln für die Gruppenstunden
  • Einbringen von Ideen und Wünschen für die Gestaltung unserer Angebote (Ausflüge, Seminare, Freizeiten, Festivalteilnahmen)
  • Gemeinsame Planung von Ausflügen z.B. in den Kletterpark, Schlittschuhlaufen
  • Möglichkeiten für jüngere Teilnehmende in unseren Angeboten aktiv und eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen
  • In Feedbackrunden Aktivitäten zu reflektieren und mitzuteilen, was gut oder auch nicht so gut gefallen hat

Grundsätzlich soll im djo-LV HH unter den Kindern und Jugendlichen ein verstärktes Bewusstsein für ihre Rechte geschaffen und mit ihnen über Themen, wie Nähe und Distanz, aber auch über Machtverhältnisse gesprochen werden. Die Wichtigkeit, sich in einem Ernstfall zu äußern und klar NEIN zu sagen, ist hierbei von besonderer Bedeutung. Die Kinder und Jugendlichen sollen Informationen darüber erhalten, an welche internen Ansprechpartner:innen oder externe Beratungsstellen sie sich im Falle eines Übergriffs wenden können.
Des Weiteren sollen den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie während der Gruppenstunden sowie auf Seminaren, Freizeiten und Reisen Beschwerden in einem geschützten Rahmen äußern können. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden und sie diese, ohne Angst vor möglichen Konsequenzen, äußern können.


5. Handlungsstrategien

Verdachtsmomente sowie Übergriffe in Bezug auf jegliche Formen von Gewalt und sexualisierter Gewalt können von verschiedenen Parteien ausgehen.

  • Verdacht gegen einen Elternteil; das Kind wendet sich an euch und berichtet von Vorfällen oder ihr stellt Auffälligkeiten oder Verletzungen fest.
  • Verdacht gegen ein Mitglied oder einen Ehrenamtlichen des djo-LV HH; eine Person oder ein Kind teilt euch diesen Verdacht mit oder ihr stellt selber Auffälligkeiten fest.
  • Verdacht gegen ein Kind; eine Person oder ein Kind teilt euch diesen Verdacht mit oder ihr stellt Auffälligkeiten fest. (Vergesst nicht: Kinder sind nicht immer betroffen, sie können auch übergriffig sein.)

Folgende Handlungsschritte sollten durch die Ehrenamtlichen der djo-LV HH vorgenommen werden, wenn ein Verdachtsmoment gegen eine der oben genannten Parteien vorliegt. Jede Handlung sollte in Kooperation mit den Vertrauenspersonen, dem Vorstand sowie etwaigen Beratungsstellen vollzogen werden. Je nach Vorfall kann die Reihenfolge der Handlungsschritte variieren.


Sollten sich ein Verdachtsmoment erhärten, behält sich die djo-LV HH vor, je nach Schwere des Vorfalls, gemeinsam mit den Vertrauenspersonen und eventuell externen Beratungsstellen, folgende Schritte einzuleiten.

Freistellung
Sollte es zu dem Verdacht durch einen Ehrenamtlichen der djo-LV HH in Bezug auf einen Übergriff auf ein Kind oder einen Jugendlichen kommen, wird die Person mit sofortiger Wirkung von allen Verbandsaktivitäten freigestellt.

Pädagogisches Gespräch
Im Anschluss folgte ein pädagogisches Gespräch mit dem/der Betroffenen sowie mit dessen Erziehungsberechtigten über den Vorfall. Im Anschluss folgt ein Gespräch mit dem/der Beschuldigten über die Grenzverletzung im Zusammenhang mit einer intensiven Reflexion der Situation und der Kinderschutzstandards des djo-LV HH.
Im Anschluss sollte über weitere Schritte, wie einer Veränderung von Regeln, der Gruppenstruktur oder des Ablaufs beraten werden, um weitere Möglichkeiten von Übergriffen entgegenzuwirken. Weitere Vorgehensweisen in Bezug auf den/die Betroffenen sind je nach Schwere des Vorfalls individuell zu prüfen.

Rehabilitation
Sollte sich ein Verdacht nach intensiven Gesprächen und Klärung als unbegründet erweisen, ist der/die Beschuldigte im Verband zu rehabilitieren. Hierbei ist es notwendig, dass der Vorstand ein offizielles Statement abgibt, welches den Beschuldigten vollumfänglich von dem Verdacht entlastet.
Zusätzlich sind gewisse Regeln und Grenzen zu schaffen, um die betreffende Person vor weiteren Verdachtsmomenten zu schützen.

Strafanzeige gegen den/die Täter:in sowie gleichzeitiger Ausschluss aus dem djo-LV HH
Eine Strafanzeige sollte nur in Absprache mit dem Betroffenen bzw. dessen Erziehungsberechtigten und dem Verband und ggf. unter Hinzuziehung externen Sachverstandes (z.B. ASD, Kinderschutzkoordinatoren, Beratungsstellen) gestellt werden.
Diese Option stellt immer den allerletzten Schritt dar und sollte nur gewählt werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in höchstem Maße akut gefährdet ist.


6. Vertrauenspersonen
Sollte es in der djo-LV HH Verdachtsmomente zu jeglichen Formen von Gewalt oder anderen Übergriffen geben, können die genannten Vertrauenspersonen von allen Kindern, Jugendlichen und Ehrenamtlichen des djo-LV HH kontaktiert werden. Diese Vertrauenspersonen sind in Bezug auf das Thema Kinderschutz geschult und können weitere Schritte mit euch besprechen.

Kara Eggers
keggers1612@gmail.com 

Till Reinkober
treinkober@web.de

Susi Döhle
susi.doehle@gmx.de


7. Externe Stellen - Beratungsstellen
Folgende externe Beratungsstellen können bei Verdachtsmomenten von jeglichen Formen von sexualisierter Gewalt oder sonstigen Formen von Gewalt aufgesucht werden, sollte es nicht möglich oder gewollt sein, die oben genannten Vertrauenspersonen des djo-LV HH zu kontaktieren.

Allerleirauh e.V.
Menckesallee 13
22089 Hamburg
040 298 344 83
www.allerleirauh.de

Die Beratungsstelle Allerleirauh berät Mädchen und junge Frauen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben. Mütter, Bezugspersonen und pädagogische Fachkräfte können sich ebenfalls an Allerleirauh wenden.

Dolle Deerns e.V.
Niendorfer Marktplatz 16
22549 Hamburg
040 439 41 50
www.dolledeerns.de

Der Dolle Deerns e.V. berät sexuell missbrauchte Mädchen und deren weibliche Bezugs- und Vertrauensperson.

Dunkelziffer e.V.
Albert-Einstein -Ring 15
22761 Hamburg
040 421 070 00
www.dunkelziffer.de

Der Dunkelziffer e.V. hilft Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt erfahren haben und ihren Vertrauenspersonen.

Hilfetelefon Gewalt an Männern
0800 1239900
beratung@maennerhilfetelefon.de
https://www.maennerhilfetelefon.de

Das Hilfetelefon berät Männer, die von Gewalt betroffen sind.

Kinder- und Jugendnotdienst
Feuerbergstraße 43
22337 Hamburg
040 428 490
www.hamburg.de/basfi/kjnd

Der Kinder- und Jugendnotdienst leistet erste Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten sozialen Krisen.

Kinderschutzzentrum Hamburg
Emilienstraße 78
20259 Hamburg
040 790 10 40
www.kinderschutzzentrum-hh.d

Das Kinderschutzzentrum bietet Hilfe bei Gewalt in der Familie an.

Zündfunke e.V.
Max-Brauer-Allee 134
22765 Hamburg
040 890 12 15
www.zuendfunke-hh.de

Der Zündfunke e.V. arbeitet an der Vermeidung und Bewältigung von sexualisierter Gewalt von Mädchen, Jungen und Frauen.


8. Verhaltenskodex – djo-Deutsche Jugend in Europa

Folgender Verhaltenskodex in Bezug auf das Thema Kinderschutz wurde auf dem 57. Bundesjugendtages der djo-Deutsche Jugend in Europa am 24.03.2012 in Untermaßfeld beschlossen und ist somit auch für die ehrenamtlich Tätige des djo-LV HH zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.

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Stand 20.03.2022
Änderungen, welche sich aus Neuerungen in Bezug auf das Thema Kinderschutz ergeben, sind vorbehalten.